Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Recht gesprochen: Wer im Internet beleidigt wird, kann dagegen klagen. Ein Geschäftsmann hatte Google verklagt, nachdem das Unternehmen beleidigende Einträge eines anonymen Bloggers nicht entfernte.
(25.10.2011) Beleidigungen und üble Nachrede sind im Internet an der Tagesordnung. Nicht immer sind die Autoren bekannt, und die Provider sitzen meist im Ausland. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben am Dienstag in unterschiedlichen Verfahren die Rechte der Betroffenen gestärkt. Diese können heimische Gerichte anrufen, um ihre Rechte geltend zu machen.
Nach dem Urteil gibt es für Provider nun ein klares Regelwerk, das sie bei einem begründeten Hinweis auf Verletzung von Persönlichkeitsrechten befolgen müssen. Allerdings bleibt unklar, ob und wann Persönlichkeitsrechte verletzt werden und demnach eine Klage Bestand hat.
Was ist zu tun?
Um gegen Beleidigungen im Netz vorzugehen sollten Betroffene folgendes tun: Der Beleidigte informiert den Provider, der Provider bittet den Blog-Verantwortlichen um Stellungnahme. Meldet sich dieser nicht, wird der Eintrag gelöscht. Bleiben er und der Beleidigte jedoch unnachgiebig, muss der Provider die Beweise würdigen und dann entsprechend handeln.
An dieser Stelle sieht die Frankfurter Medienrechtsexpertin Katy Ritzmann ein Problem: "Die Provider sollen damit in einer Vorstufe das leisten, was sonst Aufgabe der Gerichte ist." Für die Provider könnte das einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Auch könnte es Schwierigkeiten geben, wenn der Provider keinen Sitz in Deutschland hat, meint die Expertin. Es bleibt also abzuwarten ob das Urteil wirklich eine Besserstellung der Internetuser bringt.
| UnserDing/ der SR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. |
|