Deutschland unterschreibt die Bestimmungen des umstrittenen ACTA-Vertragswerks zur Durchsetzung von Urheberrechten vorerst nicht.
(10.02.2012) Deutschland hat das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA erstmal aufs Eis gelegt. Der Vertrag regelt unter anderem die "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld". Kritiker sehen darin die Gefahr einer Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet.
ACTA wurde im Januar von der Europäischen Union und 22 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. In der vergangen Woche stoppte Polen die Ratifizierung, nachdem es eine Reihe von Protestveranstaltungen gegeben hatte. Auch in Tschechien und Lettland wurde das Abkommen noch nicht in Kraft gesetzt.
Um was geht es bei ACTA?
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wurde auf Initiative der USA und Japans ausgehandelt. Ziel ist es Ideen, Produkte und Marken im Internet besser zu schützen.
Es geht um klassische Fälle wie gefälschte Markenkleidung aber auch digitale Medien. Internet-Provider sollen persönliche Daten wie die IP-Adresse herausgeben, um bei Verstößen gegen das Urheberrecht eine Identifizierung von Personen zu ermöglichen. Inhaber von Urheberrechten können dann ihre Ansprüche juristisch durchsetzen.
Am Samstag (11. Februar) steigen in mehr als 60 Städten in Deutschland Protestaktionen gegen das Abkommen. Eine Demo gibt es auch in Saarbrücken. Sie soll um 15 Uhr am Schloss starten.
| UnserDing/ der SR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. |
|