Landgericht Saarbrücken
Der Polizistenmörder von Kusel steht erneut vor Gericht, diesmal im Berufungsprozess vor dem Landgericht Saarbrücken. Unter anderem wird ihm Jagdwilderei im Jahr 2017 vorgeworfen. Andreas S., der bereits wegen des Doppelmordes von Kusel zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wurde im März letzten Jahres vom Amtsgericht Neunkirchen im Prozess um Jagdwilderei freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, und nun wird der Fall neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2017 in einem Jagdrevier bei Spiesen-Elversberg ohne Genehmigung ein Reh geschossen und anschließend versucht zu haben, einen Zeugen mit dem Auto zu überfahren. Vor Gericht hat er die Vorwürfe zurückgewiesen. Eine weitere Verurteilung wegen Jagdwilderei hätte für den Angeklagten wenig Auswirkungen, da sein Urteil wegen des Doppelmordes von Kusel bereits rechtskräftig ist. Das lautet: Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.
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